Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V

Sie benötigen häusliche Krankenpflege? Unsere Pflegekräfte sind mit viel Herz und großem Einsatz für Sie da! Wir arbeiten im Auftrag Ihrer behandelnden Ärzte und Ärztinnen. Nach einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ übernehmen wir die darin festgelegten Leistungen. Für unser Team sind gute Absprachen mit Ihren Ärzten und Ärztinnen wichtig. Die genehmigten Leistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Alle Regelungen der häuslichen Krankenpflege sind im sogenannten Sozialgesetzbuch Nummer 5 festgehalten. Kurz SGB V. Das „V“ steht dabei für Fünf. Dort ist alles im Paragrafen 37 beschrieben.

Leistungen unseres Pflegeteams

  • Wir verabreichen alle verordneten Medikamente oder stellen Ihre Medikamente für die selbstständige Einnahme bereit
  • Wir unterstützen bei medizinischen Einreibungen und medizinischen Bädern
  • Wir messen Blutdruck und Blutzucker
  • Wir verabreichen „subkutane Injektionen“, das heißt, wir verabreichen „Spritzen in das Unterhautfettgewebe“. Dazu gehören beispielsweise Heparin-Spritzen zur Blutverdünnung nach Operationen oder längerer Bettlägerigkeit
  • Wir helfen beim fachgerechten An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Ebenso legen wir Kompressionsverbände fachgerecht an
  • Wir versorgen Wunden, auch Druckgeschwüre, in der Fachsprache Dekubitus genannt
  • Wir versorgen künstlich angelegte Körperöffnungen, in der Fachsprache Stoma genannt
  • Wir versorgen PEG-Sonden. Über diese Sonden wird Nahrung von außen direkt in den Magen zugeführt.
  • Wir versorgen Blasenkatheter