Assistenz in Regelschulen

Körperbehinderte Kinder und Jugendliche ohne kognitive Einschränkungen haben das Recht, eine Regelschule zu besuchen - so wird Chancengleichheit umgesetzt. Gleichzeitig bedeutet dies ein großes Stück „Normalität“ für beide Seiten. Denn behinderte Schüler/innen verbringen ihre Schulzeit wie jede/r andere und die Mitschüler/innen lernen den selbstverständlichen Umgang mit ihren behinderten Mitschüler/innen. So werden Ängste, Tabus und Schranken abgebaut.

Mittlerweile hat der Martinsclub Bremen e. V. viele Schüler/innen bis zum Schulabschluss begleitet. 

Die Assistent/innen kompensieren durch ihre fachliche Qualifikation angemessen und bedarfsorientiert die körperlichen Beeinträchtigung. Folgende Aufgaben stellen die Mitarbeiter/innen des m|c sicher:

  1. Umgang mit dem Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln wie Stützapparate, Orthesen, Microportanlagen, Talker, Laptop u. v. m.
  2. Hilfen beim An- und Auskleiden
  3. Hilfen beim Sport- und Schwimmunterricht
  4. Hilfen bei grob- und/oder feinmotorischen Verrichtungen während der jeweiligen Unterrichtsfächer
  5. Hilfen beim Toilettengang und der täglichen Hygiene
  6. Schulweg- und Pausenhofbegleitung (nach Bedarf des/der Schüler/in)
  7. Bereitstellung und Zugänglichmachen von Hilfsmitteln und Materialien im Unterricht
  8. Orientierungs- und Motivationshilfen, die aufgrund der Körperbehinderung erforderlich sind
  9. Begleitung und Betreuung des körperbehinderten Kindes/Jugendlichen während Ausflügen, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten, Exkursionen und Veranstaltungen, sowie Betriebspraktika, sofern sie durch die Schule veranlasst wurden
  10. Auf besondere Genehmigung durch den Senator für Bildung auch Begleitung beim Weg zur Schule und nach Hause

Diesem Katalog können weitere Leistungsaspekte im Sinne des individuellen Betreuungsbedarfs des Kindes/Jugendlichen hinzugefügt werden

Assistent/innen sind nicht pädagogisch tätig. Sie erteilen weder Förderunterricht, noch geben Sie Hilfestellung bei Hausaufgaben. Die Assistenz beschränkt sich auf Aktivitäten der Schule. Bei Unterrichtsausfall oder Krankheit des Schülers werden die Assistent/innen an anderen Stellen eingesetzt.

Im Programm "Assistenz in Regelschulen" erbringen die Assistent/innen eine extrem individualisierte und verlässliche fachliche Arbeit. Es werden ausschließlich Fachkräfte oder Mitarbeiter/innen mit vergleichbarer Qualifikation eingesetzt. Für jede/n körperbehinderte/n Schüler/in wird in der Regel ein/e Assistent/in fest eingestellt. Die Assistenz dauert im Normalfall mehrere Jahre. Es handelt sich hier um äußerst dauerhafte und verbindliche Beziehungen.

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