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Donnerstag, den 07.04. 2011 10:23 Von: Christine Gediga

Welche Pillen bekommt mein Kind?

Umgang mit Medikamenten in Schule


In den letzten Monaten hat der Martinsclub unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben den Umgang mit Medikamenten an Schule durch die AssistentInnen hinterfragt und angepasst.

"Die Vergabe und Handhabung von Medikamenten durch die Angestellten des Martinsclubs muss sicher und fachgemäß geleistet werden und rechtlich abgesichert sein", betont Regina Schmid, Leiterin des Bereichs Assistenz in Schulen im m|c. "Deshalb haben wir den Dokumentationsbogen „ärztliche Anordnungen“ neu überarbeitet und eine Anweisung für alle MitarbeiterInnen erstellt."

Vor Beginn der Medikamentenvergabe  muss muss immer der Dokumentationsbogen „ärztliche Anordnung“ durch den ver­schreibenden Arzt unter­schrieben werden. 

Dies betrifft sowohl Regel- als auch Bedarfsmedikationen und umfasst alle Medikamente in Form von Salben, Tropfen, Tabletten, Spritzen, Saft, Glo­buli (Kügelchen), Zäpfchen, Verbands­material, Pflaster etc. - auch aus Naturheilkunde, Homöopathie o. ä.

Körpercremes und -lotionen (z. B. Son­nenmilch) bedürfen einer Dokumenta­tion und einer Anordung. In diesem Fall ist eine schriftliche Anordnung durch die Erziehungsberechtigten ausrei­chend.

Weitere Infos zum Thema finden Sie im Newsletter Assistenz 01_11.