Wie bekomme ich eine Assistenz für mein Kind?

Die Eltern, in Einzelfällen auch die Schule, stellen einen formlosen Antrag an die Bildungsbehörde auf Assistenz für das Schuljahr 2010/2011.

Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Herr Neuhaus
Rembertiring 8-12
28195 Bremen
Telefon: 361 166 98

Danach brauchen Sie nichts mehr zu unternehmen. Die Bildungsbehörde leitet das Verfahren ein. Das bedeutet:

  • Der Schularzt/die Schulärztin schreibt nach der Eingangsuntersuchung ein Gutachten, in dem der Hilfebedarf dokumentiert wird. 
  • Die Beratungsstelle vom Förderzentrum für die Bereiche motorische und körperliche Entwicklung besucht Ihr Kind im Kindergarten und schreibt eine Stellungnahme zum Hilfebedarf.
  • Je nach Behinderung Ihres Kindes wird die Beratungsstelle für Hör- oder Sehbehinderte Kinder miteinbezogen. 

Ende April bis Anfang Mai finden die Fallkonferenzen statt. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Bildungsbehörde. 

Hat sich das Verfahren mit dem neuen Schulgesetz verändert?
Für das Schuljahr 2010/2011 bleibt alles wie gehabt. 

Was ist eine Fallkonferenz?
Auf der Fallkonferenz wird entschieden, ob ein Kind Assistenz bekommt oder nicht, und mit welcher Stundenzahl.

Teilnehmende sind: 

  • die Eltern
  • die Beratungsstelle für motorische und körperliche Entwicklung
  • ggf. die Beratungsstelle für seh- oder hörbeeinträchtigte Kinder
  • der Schularzt/die Schulärztin
  • die Bildungsbehörde
  • die aufzunehmende Schule
  • ggf. die abzugebende Schule (bei Schulwechsel des Kindes) oder die Kita
  • der Martinsclub Bremen e. V.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an!